Brandholztrasse führt Nordostumgehung ad absurdum

Der Neu-Anspacher Bürgermeister Pauli bestätigt die Gefährdung der Nordostumgehung durch den Ausbau der Brandholztrasse.

In einem heute erschienenen Presseartikel, in dem es um zukünftige Industrieansiedlungen entlang der Brandholztrasse geht, spricht sich Bürgermeister Pauli gegen den Ausbau der Trasse aus, da dies die Planung der Nordostumgehung ad absurdum führe. Hiermit bestätigt Pauli die Wirksamkeit einer ausgebauten Brandholztrasse für die Entlastung Usingens.

Im Artikel heißt es: „Auch über den Ausbau der Straße sei man im Gespräch. Dem Vorschlag, die Brandholzspange zur B275 hin aufzuweiten, erteilte Pauli eine klare Absage. Der Ausbau der Straße bedeute einen Lückenschluss zwischen den Bundesstraßen B275 und B456, der mit ihm als Bürgermeister nicht zu machen sei. Er lade nicht Tausende Berufspendler ein, täglich durch Neu-Anspach zu fahren und er werde mit seiner Zustimmung auch nicht die Planungen der Usinger Nordostumgehung ad absurdum führen“. Lesen Sie hierzu den Artikel im Usinger Anzeiger.

4-jährige Umleitungen während des Baus der Nordostumgehung

Schon seit 2018 stehen die Umleitungen für den Fall des Baus der NOU fest.

Bürgermeister Wernard spricht immer wieder von einer 2-jährigen Bauzeit der Nordostumgehung. Im Erörterungsbericht der Planungsbehörden sind jedoch mindestens 4 Jahre angegeben. Aus vergleichbaren Großprojekten haben wir jedoch gelernt, dass die Bauzeiten immer wieder länger als geplant betragen.

Während der Bauzeit werden Umgehungswege eingerichtet. Diese betreffen alle Usinger Gemeinden. Der Durchgang- Fern-, Baustellenverkehr usw. wird sich in den 4 Jahren durch die Gemeinden quälen müssen.

Klicken Sie auf die Bilder um eine Vergrößerung zu erhalten. Die Karten finden Sie im Erläuterungsbericht Seite 72 bis 79.

Steht die Nordostumgehung im Bundesverkehrswegeplan 2030 vor dem Aus?

Die Ampelparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben angekündigt, den aktuellen BVWP 2030 in einem Dialogprozess unter Beteiligung von Umwelt- und Verkehrsverbänden vor allem unter ökologischen Gesichtspunkten einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. 

In dem am 24.November veröffentlichten Koalitionsvertrag heißt es dazu: 

Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte.

Darüber hinaus soll auf der Basis neuer Kriterien ein neuer „Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040“ auf den Weg gebracht werden.

Damit eröffnet sich die Chance, die im vordringlichen Bedarf eingestufte und derzeit im Planfeststellungsverfahren befindliche „Nord-Ost-Umgehung Usingen“, die von Bürgermeister Wernard als „die einzig gangbare Alternative“ bezeichnet wird, in Frage zu stellen und statt dessen die von IZEDUL vorgeschlagene Lösung als die in jeder Hinsicht überlegene Variante im Süd-Westen Usingens in den Fokus der Entscheider zu rücken.

Bundesverkehrswegeplan rechtswidrig?

Der BUND hat ein Gutachten zur formellen Rechtswidrigkeit und materiellen Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Bedarfsplans 2030 für Bundesfernstraßen und den hiermit verbundenen Rechtsfolgen erstellen lassen.

Am 24. März 2021 gab das Bundesverfassungsgericht ein wesentliches Urteil bekannt:

Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art.2, Abs. 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art.2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der BVWP rechtswidrig und der Prüfung nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes zu unterziehen ist. Auch die Nordostumgehung ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf enthalten. In der Zusammenfassung des Rechtsgutachtens heißt es u.a.:

Eine wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung muss zur strategischen Umweltprüfung durchgeführt werden, in der Alternativen vorgeschlagen und alle vernünftigen Alternativen auch tatsächlich geprüft werden.

Siehe auch Artikel in der FAZ: „Bundesverkehrswegeplan nicht verfassungsgemäß“.

Usinger Politiker sagen die Unwahrheit,
IZEDUL deckt auf

Usinger Politiker verschleiern den wahren Stand des Planfeststellungsverfahrens.

In den letzten Tagen gab es in der Lokalpresse Artikel, in denen der Bürgermeister, Herr Brähler von der FDP und Herr Hahn von der SPD fast gleichlautende Texte zum Stand des Planfeststellungsverfahrens der Nordostumgehung veröffentlichten. Darin heißt es, Hessen Mobil habe die Beantwortung der Einwendungen abgeschlossen und auch die Gutachten seien fertiggestellt und schon an das Regierungspräsidium weitergeleitet worden. Eine Präsentation sei bald zu erwarten.

Wie wir kurz vorher aus dem Regierungspräsidium und von Hessen Mobil erfuhren, stimmt nichts von alledem. In zwei Leserbriefen haben wir dementiert und inzwischen hat auch der Usinger Anzeiger recherchiert und alle unsere Erkenntnisse bestätigt. Die Meldungen von Bürgermeister und Magistrat entstammen wohl eher dem Wunschdenken der Parteien in Zeiten des Wahlkampfs.

Lesen Sie unsere zwei Leserbriefe und den Artikel im Usinger Anzeiger: Leserbrief KW6, Artikel im Usinger Anzeiger aus der KW7, Leserbrief Toter Gaul

Die Ablehnung der
Nordostumgehung im Jahre 1977

CDU 1977 zur Nordumgehung

1977 wurde die Nordostumgehung nach 8 Jahren Planung durch die CDU zum ersten Mal verworfen.

In unserem Buch zur Geschichte der IZEDUL e.V. befindet sich auch das Dokument mit der Begründung, mit der die CDU 1977 die erste Planung der Nordostumgehung abgelehnt hat. Diese Begründung ist auch heute noch interessant. Lesen Sie es hier.

Ein Zeitungsartikel der TZ beschreibt das Flugblatt der SPD, das sich mit der Ablehnung befasste. Inzwischen sind zwei weitere Neuplanungen durch das Regierungspräsidium abgelehnt worden. Dennoch beharren Usinger Politiker weiter auf die Trassenführung im Ring um Usingen. Auch die heutige Planung wird wohl in der vorgelegten Form scheitern. Die Planungen haben über die Jahre Kosten in Millionenhöhe verursacht.

Offizielle Stellen sprechen von Neuplanung der Nordostumgehung

Zwei offizielle Statements vom Regierungspräsidium und aus einer Amtlichen Bekanntmachung der Stadt Usingen haben die Diskussion um die Nordostumgehung erneut angeheizt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt macht im Lärmaktionsplan Hessen folgende Aussage:

Für den Bau einer B275/B456 –Ortsumgehung wurde ein Planfeststellungsverfahren bereits eingeleitet, allerdings liegen inzwischen umfangreiche Planänderungen vor, die ein neues Verfahren erforderlich machen.

In der Amtlichen Bekanntmachung der Stadt Usingen zum Thema Einstellung der Flurbereinigung auf dem Trassengebiet der Nordostumgehung findet man folgenden Satz:

Eine endgültige Trassenfestlegung sowie Planfeststellung für die Nordostumgehung ist derzeit nicht absehbar.

Wir haben daraufhin das Regierungspräsidium angerufen und um Stellung gebeten. Die Antworten aus dem Regierungspräsidium haben wir in einem Brief an unsere Mitglieder weitergegeben. Lesen Sie hier.

SPD äußert sich zur Nordostumgehung

Die Usinger SPD versteigt sich in ihrem Flugblatt „Unsere Meinung“ zu einer fadenscheinigen Argumentation.

Nachdem ein Usinger FDP-Politiker zum Nachdenken über Alternativen zur NOU aufgerufen hat, erteilt die SPD solchen Gedanken eine Absage. Ein Bild im Flugblatt zeigt als Argument für die NOU einen großen Lastwagen von Lidl, der sich durch die Kreuzgasse zwängt. Dies ist ein typisches Beispiel, wie Usinger Politiker mit fadenscheinigen Argumenten die NOU fordern, ohne sich um die Fakten zu kümmern. Dass dieser LKW auch mit Nordostumgehung weiterhin diesen Weg nutzen müsste um den Lidl-Markt zu erreichen, ist Frau Hahn entgangen – die zentralen und schwer zugänglichen Läden an der Bahnhofstraße, im Riedborn und am Neuen Markt können nun mal nicht über eine Umgehung versorgt werden. Das Verkehrschaos im Stadtkern ist Programm und der Bau des Marktzentrums am Neuen Markt war ein Teil davon.

Rund um Usingen wird wieder gebohrt

Hessen Mobil lässt weiterhin die Bodenbeschaffenheit entlang der geplanten Trasse untersuchen.

Obwohl nun schon im dritten Jahr rund um Usingen gebohrt wird, sprechen die Männer vom Bohrtrupp von vielen weiteren notwendigen Erkundungsbohrungen. Die 15m tiefen Untersuchungen im „Wehrheimer Wald“ dienen der Ergründung der Bodenbeschaffenheit und nicht zur Beurteilung der Wasservorkommen.

Weitere Bohrungen und dazugehörige Straßensperrungen sind am 10.-13. August auf der L3270 zwischen Usingen und Eschbach geplant. Auch die Kreisstraße K728 wird am Durchlass des Röllbachs zwischen 12. und 14. August gesperrt. Siehe auch den Presseartikel in der Taunus Zeitung.

Amphibien-Kartierung erst im Jahr 2021

Die Hessische Landgesellschaft mbH kann die für die Planfeststellung notwendige Kartierung der frühlaichenden Amphibien erst im Jahr 2021 durchführen.

Die Hessische Landgesellschaft mbH ist u.a. auch für die Vergabe von Untersuchungen zu Flora und Fauna auf dem Gebiet der geplanten Trasse der Nordostumgehung zuständig. Dazu muss sie die Erlaubnis zur Betretung der betroffenen Grundstücke einholen. In einem Schreiben an Grundstückseigner kündigt sie Untersuchungen zur Kartierung frühlaichender Amphibien erst für den Zeitraum Februar bis September 2021 an. Die Ergebnisse der Untersuchung sind Teil des Planfeststellungsverfahrens, das somit weiter verzögert wird.

Wäre das für Usinger Politiker nicht ein weiterer Grund, sich für die Alternative zur Nordostumgehung einzusetzen?