Planfeststellungsverfahren zur Nordostumgehung weiter verzögert

Nachdem man im Rathaus bereits für Anfang diesen Jahres den Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren angekündigt hatte, gibt es weitere erhebliche Verzögerungen.

Viele Bürger warten nun schon seit 5 Jahren auf die Antwort zu ihren Einwendungen zur Planung der Nordostumgehung. Doch die vielen qualifizierten Einsprüche und veränderte Gesetze zwingen Hessen Mobil zu Änderungen an der Planung. Dies bedeutet aber, dass die Änderungen in einer zweiten Offenlegung der Öffentlichkeit vorgestellt werden müssen. Dann können wieder Bedenken formuliert und schriftlich an das Regierungspräsidium eingereicht werden. Hessen Mobil muss dann neben den ausstehenden Antworten auch auf die neuen Einwendungen schriftlich reagieren. Erst danach kann das Regierungspräsidium einen Erörterungstermin veranstalten. Unsere Fachberater schätzen die Verzögerung des Planfeststellungsverfahrens auf weitere zwei Jahre.

IZEDUL informiert mit neuen Bannern

Mit neuen Darstellungen in 3D informiert IZEDUL die Bürger an den Brennpunkten der geplanten NOU.

Im Beisein von Herrn Pieren von der Presse installierte IZEDUL e.V. seine neuen Banner mit einer besseren Darstellung der geplanten Zerstörung an den Brennpunkten der Nordostumgehung. Neue Banner wurden an der Hattsteiner Allee, am Schlappmühler Pfad und im „Wehrheimer Wald“ aufgestellt. Lesen Sie den Pressebericht, der im Usinger Anzeiger und in der Taunus Zeitung erschien.

Die Nordostumgehung wird raumordnerischen Zielen nicht gerecht

Der Erläuterungsbericht zur Planung der Nordostumgehung von Hessen Mobil enthält ein vernichtendes Urteil.

Der Erläuterungsbericht, der bei der Offenlegung der Planung veröffentlicht wurde, enthält auch einen Vergleich von 4 möglichen Varianten zur Verkehrsentlastung der Usinger Innenstadt. Dabei fällt auf, dass die Variante 1, nämlich die jetzige Planung der Nordostumgehung, ein wenig schmeichelhaftes Urteil enthält. Hier der Originaltext:

„Dem raumordnerischen Entwicklungsziel des Schutzes der Landschaft vor Zersiedelung, Zerschneidung und Zerstörung der Naturgüter wird die Variante 1 nicht gerecht“.

Die Variante 1 führt aus Sicht der Umweltverträglichkeit hinsichtlich der Schutzgüter „Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt“ sowie „Grundwasser und Oberflächengewässer“ zu den größten bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Auch für die Schutzgüter „Fläche Boden, Klima/Luft“ sowie „Landschaftsbild und Erholungseignung“ werden insgesamt die größten Auswirkungen erwartet“.

Den Erläuterungsbericht können Sie unter folgender Adresse einsehen:

Planfeststellung für die Ortsumgehung Usingen B 275 / B 456 – UVP

Hessen Mobil gibt Auskunft über den neuesten Stand der Planfeststellung zur Nordostumgehung

In regelmäßigen zeitlichen Abständen bittet IZEDUL das Regierungspräsidium in Darmstadt um eine Aussage über den Stand der Planfeststellung.

Im Januar 2021 verkündete Bürgermeister Wernard: „Ich möchte in diesem Jahr den Erörterungstermin für die Nordostumgehung.“ Seither sind fast zwei Jahre vergangen. Auf unsere Anfrage an das Regierungspräsidium hat Hessen Mobil am 18. November geantwortet. Hier ist die Stellungnahme des Herrn Thomas Romalla, Fachdezernatsleiters bei Hessen Mobil:

Die Einspruchsbearbeitung im Hinblick auf die technische Planung läuft derzeit noch. Da sich in der Zwischenzeit auch teilweise die Rechtsregime wie z.B. Wasserhaushaltsgesetz, Bundes-Klimaschutzgesetz geändert haben, sind diese in der weiteren Bearbeitung zu beachten. Wir gehen derzeit davon aus, dass diese Bearbeitung im 1. Quartal 2023 abgeschlossen wird.“

Seit der Offenlegung im April 2018 sind nun schon mehr als vier Jahre vergangen. Die Unvereinbarkeit der Planung mit den Europäischen Wasserrahmenrichtlinien und den Klimaschutzgesetzen erfordert die Auseinandersetzung mit unserer Alternative. Wann wachen unsere Politiker endlich auf, statt mit der Nordostumgehung alle innerstädtischen Verkehrsprobleme glauben lösen zu können?

Usingen will Flächen auf dem Gebiet der geplanten Nordostumgehung sichern

Das Amt für Bodenmanagement in Limburg arbeitet im Auftrag der Stadt Usingen am Verfahren zur beschleunigten Zusammenlegung und Flächensicherung von Grundstücken auf der geplanten Trasse der Nordostumgehung.

Rot gekennzeichnete Flächen auf dem Trassengebiet

Ziel des Verfahrens ist unter anderem die „Verlagerung der stadteigenen Grundstücke an einen Gewässerschutzstreifen und in den Osten des Hauptverfahrensgebietes zur Flächensicherung der geplanten Nord-Ost-Umgehung B 275 / B 456“.

Lesen Sie hierzu die Öffentliche Bekanntmachung.

Obwohl der Bau der NOU in der momentan unsicheren politischen Lage in den Sternen steht, beharrt Usingen auf der Planung. Hessen Mobil tut sich nun schon seit mehr als vier Jahren mit der Beantwortung der berechtigten Einwendungen schwer. Wann werden sich in Usingen Politiker endlich für die Alternative im Westen einsetzen?

IZEDUL e.V. besucht IDUR-Seminar zum Thema Wasserrecht

Die Vorträge befassten sich mit Grundlagen und ausgewählten Schwerpunkten: Wasserknappheit und –bewirtschaftung, Grundwasser und Naturschutz und Belange des Gewässerschutzes in der Planung.

https://idur.de/wp-content/uploads/2022/03/20220326_143728.jpg

Die Nordostumgehung verläuft durch ein Wasserschutzgebiet. Die daraus folgenden Konsequenzen für die weitere Planung waren von Interesse. Die Präsentation des RA Tobias Kroll können Sie hier einsehen:

„Konflikte zwischen Grundwassergewinnung und Naturschutzrecht“

Flyer IDUR-Seminar 2022 Wasserrecht

Pressekonferenz der IZEDUL e.V.

Mit dem Titel „Die Nordostumgehung im Lichte einer umweltorientierten Neuausrichtung der Bundesverkehrswegeplanung“ gab IZEDUL eine Präsentation für die Presse.

Klicken Sie auf das Bild um die Präsentation einzusehen.

Es kommt Bewegung in die Verkehrspolitik denn:

  • In den Koalitionsvereinbarungen der Bundesregierung wird eine umweltorientierte Neuausrichtung der Bundesverkehrswegeplanung angekündigt.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen als mit den Grundrechten nicht vereinbar befunden.
  • Das Pariser Klimaschutzabkommen fordert die Einhaltung des 1,5°-Ziels.
    Umweltverbände wie BUND, NABU, Agora Verkehrswende kritisieren den BVWP 2030 und fordern die Bedarfsplanüberprüfung (siehe Gutachten des BUND vom Dez. 2021).
  • Das BMDV überprüft die Bedarfspläne (BPÜ) der Verkehrsträger Straße/Schiene/Wasser; die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung sowie der Klimaschutz sind zu berücksichtigen.

Staatssekretär spricht von
„schweren Erblasten“ im Verkehr

ellbach (dpa/lsw)

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Michael Theurer (FDP), hat der CDU-geführten Vorgängerregierung schwere Versäumnisse im Bereich von Verkehr und Infrastruktur vorgeworfen. Es gebe schwere Erb­lasten, die die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP nun abzutragen habe, sagte Theurer am Mittwoch auf dem FDP-Landesparteitag in Fellbach bei Stuttgart. „Deutschland ist in keinem guten Zustand, der Lack ist ab.“ Theurer nannte marode Brücken und Funklöcher. Die Erblasten und die Instandsetzungsrückstaus seien immens. Es müsse erst schlimmer werden, damit es besser werden könne, sagte Theurer mit Blick auf Baustellen. „Diesen Druck werden wir aushalten müssen.“

Steht die Nordostumgehung im Bundesverkehrswegeplan 2030 vor dem Aus?

Die Ampelparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben angekündigt, den aktuellen BVWP 2030 in einem Dialogprozess unter Beteiligung von Umwelt- und Verkehrsverbänden vor allem unter ökologischen Gesichtspunkten einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. 

In dem am 24.November veröffentlichten Koalitionsvertrag heißt es dazu: 

Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte.

Darüber hinaus soll auf der Basis neuer Kriterien ein neuer „Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040“ auf den Weg gebracht werden.

Damit eröffnet sich die Chance, die im vordringlichen Bedarf eingestufte und derzeit im Planfeststellungsverfahren befindliche „Nord-Ost-Umgehung Usingen“, die von Bürgermeister Wernard als „die einzig gangbare Alternative“ bezeichnet wird, in Frage zu stellen und statt dessen die von IZEDUL vorgeschlagene Lösung als die in jeder Hinsicht überlegene Variante im Süd-Westen Usingens in den Fokus der Entscheider zu rücken.