Usingen will Flächen auf dem Gebiet der geplanten Nordostumgehung sichern

Das Amt für Bodenmanagement in Limburg arbeitet im Auftrag der Stadt Usingen am Verfahren zur beschleunigten Zusammenlegung und Flächensicherung von Grundstücken auf der geplanten Trasse der Nordostumgehung.

Rot gekennzeichnete Flächen auf dem Trassengebiet

Ziel des Verfahrens ist unter anderem die „Verlagerung der stadteigenen Grundstücke an einen Gewässerschutzstreifen und in den Osten des Hauptverfahrensgebietes zur Flächensicherung der geplanten Nord-Ost-Umgehung B 275 / B 456“.

Lesen Sie hierzu die Öffentliche Bekanntmachung.

Obwohl der Bau der NOU in der momentan unsicheren politischen Lage in den Sternen steht, beharrt Usingen auf der Planung. Hessen Mobil tut sich nun schon seit mehr als vier Jahren mit der Beantwortung der berechtigten Einwendungen schwer. Wann werden sich in Usingen Politiker endlich für die Alternative im Westen einsetzen?

IZEDUL e.V. besucht IDUR-Seminar zum Thema Wasserrecht

Die Vorträge befassten sich mit Grundlagen und ausgewählten Schwerpunkten: Wasserknappheit und –bewirtschaftung, Grundwasser und Naturschutz und Belange des Gewässerschutzes in der Planung.

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Die Nordostumgehung verläuft durch ein Wasserschutzgebiet. Die daraus folgenden Konsequenzen für die weitere Planung waren von Interesse. Die Präsentation des RA Tobias Kroll können Sie hier einsehen:

„Konflikte zwischen Grundwassergewinnung und Naturschutzrecht“

Flyer IDUR-Seminar 2022 Wasserrecht

Pressekonferenz der IZEDUL e.V.

Mit dem Titel „Die Nordostumgehung im Lichte einer umweltorientierten Neuausrichtung der Bundesverkehrswegeplanung“ gab IZEDUL eine Präsentation für die Presse.

Klicken Sie auf das Bild um die Präsentation einzusehen.

Es kommt Bewegung in die Verkehrspolitik denn:

  • In den Koalitionsvereinbarungen der Bundesregierung wird eine umweltorientierte Neuausrichtung der Bundesverkehrswegeplanung angekündigt.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen als mit den Grundrechten nicht vereinbar befunden.
  • Das Pariser Klimaschutzabkommen fordert die Einhaltung des 1,5°-Ziels.
    Umweltverbände wie BUND, NABU, Agora Verkehrswende kritisieren den BVWP 2030 und fordern die Bedarfsplanüberprüfung (siehe Gutachten des BUND vom Dez. 2021).
  • Das BMDV überprüft die Bedarfspläne (BPÜ) der Verkehrsträger Straße/Schiene/Wasser; die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung sowie der Klimaschutz sind zu berücksichtigen.

Staatssekretär spricht von
„schweren Erblasten“ im Verkehr

ellbach (dpa/lsw)

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Michael Theurer (FDP), hat der CDU-geführten Vorgängerregierung schwere Versäumnisse im Bereich von Verkehr und Infrastruktur vorgeworfen. Es gebe schwere Erb­lasten, die die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP nun abzutragen habe, sagte Theurer am Mittwoch auf dem FDP-Landesparteitag in Fellbach bei Stuttgart. „Deutschland ist in keinem guten Zustand, der Lack ist ab.“ Theurer nannte marode Brücken und Funklöcher. Die Erblasten und die Instandsetzungsrückstaus seien immens. Es müsse erst schlimmer werden, damit es besser werden könne, sagte Theurer mit Blick auf Baustellen. „Diesen Druck werden wir aushalten müssen.“

Steht die Nordostumgehung im Bundesverkehrswegeplan 2030 vor dem Aus?

Die Ampelparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben angekündigt, den aktuellen BVWP 2030 in einem Dialogprozess unter Beteiligung von Umwelt- und Verkehrsverbänden vor allem unter ökologischen Gesichtspunkten einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. 

In dem am 24.November veröffentlichten Koalitionsvertrag heißt es dazu: 

Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte.

Darüber hinaus soll auf der Basis neuer Kriterien ein neuer „Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040“ auf den Weg gebracht werden.

Damit eröffnet sich die Chance, die im vordringlichen Bedarf eingestufte und derzeit im Planfeststellungsverfahren befindliche „Nord-Ost-Umgehung Usingen“, die von Bürgermeister Wernard als „die einzig gangbare Alternative“ bezeichnet wird, in Frage zu stellen und statt dessen die von IZEDUL vorgeschlagene Lösung als die in jeder Hinsicht überlegene Variante im Süd-Westen Usingens in den Fokus der Entscheider zu rücken.

Die IZEDUL e.V. wählt neuen Vorstand

Am 18. November 2021 fand die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins statt. Wie alle zwei Jahre wurde gemäß der Satzung der Vorstand neu gewählt.

Es wurden gewählt:

Erster Vorsitzender: Norbert Gerhardt

Zweiter Vorsitzender: Fritz Petri

Kassenwartin: Gabriele Zimmermann-Schmidt

Schriftführerin: Doris Warlich

Beisitzer: Alfons Benkhofer, Oliver Loeck, Dr. Kunibert Schmidt

Bundesverkehrswegeplan rechtswidrig?

Der BUND hat ein Gutachten zur formellen Rechtswidrigkeit und materiellen Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Bedarfsplans 2030 für Bundesfernstraßen und den hiermit verbundenen Rechtsfolgen erstellen lassen.

Am 24. März 2021 gab das Bundesverfassungsgericht ein wesentliches Urteil bekannt:

Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art.2, Abs. 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art.2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der BVWP rechtswidrig und der Prüfung nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes zu unterziehen ist. Auch die Nordostumgehung ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf enthalten. In der Zusammenfassung des Rechtsgutachtens heißt es u.a.:

Eine wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung muss zur strategischen Umweltprüfung durchgeführt werden, in der Alternativen vorgeschlagen und alle vernünftigen Alternativen auch tatsächlich geprüft werden.

Siehe auch Artikel in der FAZ: „Bundesverkehrswegeplan nicht verfassungsgemäß“.

IZEDUL reagiert auf Wernards
Pressekonferenz

BM Wernard arrangiert Pressekonferenz ohne Neuigkeiten zum Thema Nordostumgehung.

Wernards Pressekonferenz zum Thema Nordostumgehung brachte absolut nichts Neues. Hessen Mobil präsentierte die Planung wie sie schon im April 2018 offengelegt wurde. Viele Usinger Bürger wunderten sich, was die Pressekonferenz denn sollte. Mitglieder der IZEDUL schrieben daraufhin mehrere Leserbriefe, die das Interesse der Presse weckten. Ein Pressetermin der IZEDUL mit der Journalistin Frau Fachinger führte zu Zeitungsartikeln in den beiden Usinger Zeitungen.

Lesen Sie dazu: „Rechtsanwälte stehen bei Fuß“ und „Es wird schiefgehen“.

Viel Lärm um Nichts

Bürgermeister Wernard veranstaltet eine Pressekonferenz mit Hessen Mobil zum Thema Nordostumgehung

Noch vor den Ferien verkündete BM Wernard bezüglich des Themas Nordostumgehung „Ihr werdet Euch noch wundern“. Nun hat er Hessen Mobil zu einer Präsentation für den Magistrat und Pressevertreter eingeladen. Hessen Mobil berichtete über den Stand der Planung, die seit der Offenlegung 2017 unverändert geblieben ist. Anders als die Aussage von BM Wernard im Frühjahr, die Einwendungen seien alle beantwortet und die Gutachten lägen dem Regierungspräsidium vor, hat sich seit Anfang des Jahres nichts verändert. Die Einwendungen sind noch nicht beantwortet. Dies ist auch gar nicht möglich, denn die Untersuchungen zu den Wasserrahmenrichtlinien sind noch nicht abgeschlossen. Weitere Fragen nach einem Beweissicherungsverfahren, den viel zu niedrig angesetzten Baukosten, dem Streusalzeintrag in das streng geschützte FFH (Flora-Fauna-Habitat) u.v.a.m. sind unbeantwortet. Da wird sogar von einem historischen Stadtkern ohne Verkehr gesprochen. Was ist aber mit dem Ziel- und Quellverkehr im Westerfelder Weg und vom und zum Neuen Marktplatz?

Nun wundern wir uns tatsächlich was das Ganze soll. Es gibt keine Neuigkeiten zum Planfeststellungsverfahren und damit ist auch der prognostizierte Zeitplan ungewiss.

War das Ganze nur eine Kampagne im Hinblick auf die Bundestagswahl oder die Profilierung zur anstehende Bürgermeisterwahl im nächsten Jahr? Oder ist es nur die Traumtänzerei eines Bürgermeisters, der bereits 2014 äusserte: „Ich hoffe, dass im nächsten Jahr der Planfeststellungsbeschluss erteilt wird – dafür gebe ich alles.“

Lesen Sie selbst die vier Presseartikel aus der Pressekonferenz:

Taunus Zeitung, Usinger Anzeiger, Frankfurter Rundschau, Frankfurter Allgemeine