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Die Nordostumgehung wird raumordnerischen Zielen nicht gerecht

Der Erläuterungsbericht zur Planung der Nordostumgehung von Hessen Mobil enthält ein vernichtendes Urteil.

Der Erläuterungsbericht, der bei der Offenlegung der Planung veröffentlicht wurde, enthält auch einen Vergleich von 4 möglichen Varianten zur Verkehrsentlastung der Usinger Innenstadt. Dabei fällt auf, dass die Variante 1, nämlich die jetzige Planung der Nordostumgehung, ein wenig schmeichelhaftes Urteil enthält. Hier der Originaltext:

„Dem raumordnerischen Entwicklungsziel des Schutzes der Landschaft vor Zersiedelung, Zerschneidung und Zerstörung der Naturgüter wird die Variante 1 nicht gerecht“.

Die Variante 1 führt aus Sicht der Umweltverträglichkeit hinsichtlich der Schutzgüter „Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt“ sowie „Grundwasser und Oberflächengewässer“ zu den größten bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Auch für die Schutzgüter „Fläche Boden, Klima/Luft“ sowie „Landschaftsbild und Erholungseignung“ werden insgesamt die größten Auswirkungen erwartet“.

Den Erläuterungsbericht können Sie unter folgender Adresse einsehen:

Planfeststellung für die Ortsumgehung Usingen B 275 / B 456 – UVP

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