Der Erläuterungsbericht zur Planung der Nordostumgehung von Hessen Mobil enthält ein vernichtendes Urteil.
Der Erläuterungsbericht, der bei der Offenlegung der Planung veröffentlicht wurde, enthält auch einen Vergleich von 4 möglichen Varianten zur Verkehrsentlastung der Usinger Innenstadt. Dabei fällt auf, dass die Variante 1, nämlich die jetzige Planung der Nordostumgehung, ein wenig schmeichelhaftes Urteil enthält. Hier der Originaltext:
„Dem raumordnerischen Entwicklungsziel des Schutzes der Landschaft vor Zersiedelung, Zerschneidung und Zerstörung der Naturgüter wird die Variante 1 nicht gerecht“.
„Die Variante 1 führt aus Sicht der Umweltverträglichkeit hinsichtlich der Schutzgüter „Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt“ sowie „Grundwasser und Oberflächengewässer“ zu den größten bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Auch für die Schutzgüter „Fläche Boden, Klima/Luft“ sowie „Landschaftsbild und Erholungseignung“ werden insgesamt die größten Auswirkungen erwartet“.
Den Erläuterungsbericht können Sie unter folgender Adresse einsehen:
Planfeststellung für die Ortsumgehung Usingen B 275 / B 456 – UVP