Zwei offizielle Statements vom Regierungspräsidium und aus einer Amtlichen Bekanntmachung der Stadt Usingen haben die Diskussion um die Nordostumgehung erneut angeheizt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt macht im Lärmaktionsplan Hessen folgende Aussage:
Für den Bau einer B275/B456 –Ortsumgehung wurde ein Planfeststellungsverfahren bereits eingeleitet, allerdings liegen inzwischen umfangreiche Planänderungen vor, die ein neues Verfahren erforderlich machen.
In der Amtlichen Bekanntmachung der Stadt Usingen zum Thema Einstellung der Flurbereinigung auf dem Trassengebiet der Nordostumgehung findet man folgenden Satz:
Eine endgültige Trassenfestlegung sowie Planfeststellung für die Nordostumgehung ist derzeit nicht absehbar.
Wir haben daraufhin das Regierungspräsidium angerufen und um Stellung gebeten. Die Antworten aus dem Regierungspräsidium haben wir in einem Brief an unsere Mitglieder weitergegeben. Lesen Sie hier.