Die Vorträge befassten sich mit Grundlagen und ausgewählten Schwerpunkten: Wasserknappheit und –bewirtschaftung, Grundwasser und Naturschutz und Belange des Gewässerschutzes in der Planung.
Die Nordostumgehung verläuft durch ein Wasserschutzgebiet. Die daraus folgenden Konsequenzen für die weitere Planung waren von Interesse. Die Präsentation des RA Tobias Kroll können Sie hier einsehen:
„Konflikte zwischen Grundwassergewinnung und Naturschutzrecht“