Es wird keine beschleunigte Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens geben !
Der Ablauf des Verfahrens ist wie folgt:
- Zur Zeit befindet sich die neue Variante der NOU noch in Planung durch HessenMobil.
- Nach Abschluss der Planung werden die Planungsunterlagen an die Abt. Straßenbau des Verkehrsministeriums in Bonn zur Genehmigung gegeben. Die Genehmigung oder auch Ablehnung erfolgt nach zeitaufwendiger Prüfung.
- Danach erfolgt die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch Einreichen der Planungsunterlagen an die Anhörungsbehörde.
- Im Anhörungsverfahren können betroffene Bürger und Institutionen innerhalb einer Frist Einwendungen einreichen.
- Zum Erörterungstermin, der nach der Bearbeitung der Einwendungen stattfindet, können auch die Einwender Stellung nehmen.
- Danach kann der Planfeststellungsbeschluss ergehen, sofern alle gesetzlichen Vorgaben bei der Planung berücksichtigt wurden.
- Wann und ob die Straße gebaut wird, hängt vom politischen Willen und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel ab. Dabei gilt der von den Wirtschaftsministerien in Land und Bund ausgegebene Grundsatz: Instandhaltung bestehender Infrastruktur vor Neubau.
Immer wieder hört man, das kommende Planfeststellungsverfahren würde nach dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren im Infrastrukturbereich (InfraStrPlanVBeschlG) verkürzt werden. Nach diesem Gesetz kann z.B. auf den Erörterungstermin verzichtet werden. Wir haben dazu unseren Gutachter Herrn Hahn von der RegioConsult befragt, der ein verkürztes Verfahren im Falle der NOU ausschließt. Die neue Planung beinhaltet zu umfangreiche Änderungen und es entstehen damit völlig neue Betroffenheiten, die erörtert werden müssen.

Frankfurt. Der Gutachter hat in seiner Kosten-Nutzen-Untersuchung dem Gesamtkonzept ein überdurchschnittlich positives Ergebnis bescheinigt. Den Investitionskosten für die Elektrifizierung der Taunusbahn in Höhe von 20 Millionen Euro – von denen der Hochtaunuskreis als Eigentümer der Strecke lediglich acht Millionen zu tragen hat – steht demnach ein positiver Effekt gegenüber. „Die bisherige Taunusbahn hat in den Stoßzeiten ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Entlastung bringt nur die Verlängerung der S-Bahn. Wir gehen nach der Elektrifizierung von täglich 3000 neuen Fahrgästen aus. Damit werden dem Usinger Land rund 70 000 Pkw-Kilometer pro Tag erspart,“ rechnet der RMV-Chefplaner Thomas Busch vor. „Hinzu kommen die weiteren Verbesserungen durch die Verlängerung der RB 16 nach Bad Homburg, mit entsprechenden Fahrgaststeigerungen.“
Unser jüngstes IZEDUL-Mitglied hat auf dem Gebiet der NOU-Trasse sowohl die einheimischen als auch die auf dem Durchzug hier rastenden Vögel beobachtet und katalogisiert. Dabei hat er über mehrere Jahre 120 verschiedene Arten gezählt. Der Bau der Nord-Ost-Umgehung hätte großen negativen Einfluss auf die Population unserer gefiederten Freunde. Wäre Usingen dann noch die „Buchfinkenstadt“!?!