Die Vorträge befassten sich mit Grundlagen und ausgewählten Schwerpunkten: Wasserknappheit und –bewirtschaftung, Grundwasser und Naturschutz und Belange des Gewässerschutzes in der Planung.
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Die Nordostumgehung verläuft durch ein Wasserschutzgebiet. Die daraus folgenden Konsequenzen für die weitere Planung waren von Interesse. Die Präsentation des RA Tobias Kroll können Sie hier einsehen:
„Konflikte zwischen Grundwassergewinnung und Naturschutzrecht“