Mit dem Titel „Die Nordostumgehung im Lichte einer umweltorientierten Neuausrichtung der Bundesverkehrswegeplanung“ gab IZEDUL eine Präsentation für die Presse.
Es kommt Bewegung in die Verkehrspolitik denn:
In den Koalitionsvereinbarungen der Bundesregierung wird eine umweltorientierte Neuausrichtung der Bundesverkehrswegeplanung angekündigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen als mit den Grundrechten nicht vereinbar befunden.
Das Pariser Klimaschutzabkommen fordert die Einhaltung des 1,5°-Ziels. Umweltverbände wie BUND, NABU, Agora Verkehrswende kritisieren den BVWP 2030 und fordern die Bedarfsplanüberprüfung (siehe Gutachten des BUND vom Dez. 2021).
Das BMDV überprüft die Bedarfspläne (BPÜ) der Verkehrsträger Straße/Schiene/Wasser; die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung sowie der Klimaschutz sind zu berücksichtigen.