Anlässlich der 40-sten Jahresmitgliederversammlung wählte die IZEDUL e.V. ihren neuen Vorstand

Absoluter Unsinn verlautet aus dem Rathaus bezüglich eines angeblichen Gutachtens zur NOU. BM Wernard äußert in einem Artikel der Lokalpresse auf die Frage nach dem Stand der Planfeststellung:
… und ich setze viel Hoffnung darauf, dass mit CDU und SPD endlich Schluss ist mit unsäglichen Nachforderungen bei Gutachten. Jetzt musste noch eines erstellt werden, das aufklärt, wie sich die Usinger Umgehung auf das Weltklima auswirkt. Da sage ich dann lieber nichts dazu.
Ist die Aussage von BM Wernard wirklich ernst gemeint oder vielmehr Ausdruck seiner schieren Verzweiflung angesichts des – trotz seiner wiederholten Ankündigungen – nach wie vor ausstehenden Erörterungstermins zum Planfeststellungsverfahren?
Auch die neue Landesregierung wird sich nicht über gesetzliche Vorgaben wie z.B. die Europäischen Wasserrichtlinien hinwegsetzen können. Tatsache ist, dass diese Anlass zu Planänderungsüberlegungen gegeben haben. Denn diese Richtlinien verbieten die ungehinderte Ableitung des Regenwassers von versiegelten Flächen in Flüsse und Bäche. Vielmehr muss dieses Wasser in Regenrückhaltebecken und Sickerflächen zum Erhalt des Grundwassers beitragen. Außerdem sollen damit bei Starkregen Überflutungen vermieden werden (siehe Ahrtal).
Nun hat das Amt für Bodenmanagement mit den Vermessungsarbeiten begonnen. Wie uns ein Mitarbeiter erklärte, gestalteten sich die Arbeiten schwierig, da das vorliegende Kataster teilweise noch aus den Zeiten Fürst Walrads stamme. Scherzhaft bemerkte er: Die Vermessung wurde damals noch in Schenkel und Schuhen als Längenmaß ausgeführt. Die Grenzsteine seien über die Zeit verschwunden.
Viele Bürger warten nun schon seit 5 Jahren auf die Antwort zu ihren Einwendungen zur Planung der Nordostumgehung. Doch die vielen qualifizierten Einsprüche und veränderte Gesetze zwingen Hessen Mobil zu Änderungen an der Planung. Dies bedeutet aber, dass die Änderungen in einer zweiten Offenlegung der Öffentlichkeit vorgestellt werden müssen. Dann können wieder Bedenken formuliert und schriftlich an das Regierungspräsidium eingereicht werden. Hessen Mobil muss dann neben den ausstehenden Antworten auch auf die neuen Einwendungen schriftlich reagieren. Erst danach kann das Regierungspräsidium einen Erörterungstermin veranstalten. Unsere Fachberater schätzen die Verzögerung des Planfeststellungsverfahrens auf weitere zwei Jahre.
Eine der beiden vorgeschlagenen Trassen sollte von der Weilburger Straße in Richtung Stockheimer Hof geführt werden. Genau das fordert auch die IZEDUL zusammen mit der Öffnung der Brandholztrasse als Alternative zur Nordostumgehung.
Bitte lesen Sie hierzu den Artikel in unserem Pressespiegel.
Im Beisein von Herrn Pieren von der Presse installierte IZEDUL e.V. seine neuen Banner mit einer besseren Darstellung der geplanten Zerstörung an den Brennpunkten der Nordostumgehung. Neue Banner wurden an der Hattsteiner Allee, am Schlappmühler Pfad und im „Wehrheimer Wald“ aufgestellt. Lesen Sie den Pressebericht, der im Usinger Anzeiger und in der Taunus Zeitung erschien.
Der Erläuterungsbericht, der bei der Offenlegung der Planung veröffentlicht wurde, enthält auch einen Vergleich von 4 möglichen Varianten zur Verkehrsentlastung der Usinger Innenstadt. Dabei fällt auf, dass die Variante 1, nämlich die jetzige Planung der Nordostumgehung, ein wenig schmeichelhaftes Urteil enthält. Hier der Originaltext:
„Dem raumordnerischen Entwicklungsziel des Schutzes der Landschaft vor Zersiedelung, Zerschneidung und Zerstörung der Naturgüter wird die Variante 1 nicht gerecht“.
„Die Variante 1 führt aus Sicht der Umweltverträglichkeit hinsichtlich der Schutzgüter „Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt“ sowie „Grundwasser und Oberflächengewässer“ zu den größten bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Auch für die Schutzgüter „Fläche Boden, Klima/Luft“ sowie „Landschaftsbild und Erholungseignung“ werden insgesamt die größten Auswirkungen erwartet“.
Den Erläuterungsbericht können Sie unter folgender Adresse einsehen:
Planfeststellung für die Ortsumgehung Usingen B 275 / B 456 – UVP
Dort, wo heute noch die Linden der Hattsteiner Allee stehen, ist eine Überführung der Trasse der Nordostumgehung geplant. An dieser Stelle soll die Trasse um ca. 3m tiefergelegt und die Brücke um ca. 3m angehoben werden. Zum Schutz der Fledermäuse sind hier Leiteinrichtungen in Form von hohen Zäunen geplant.
Die Dimension der geplanten Naturzerstörungen steht in keinem Verhältnis zur erwarteten Verkehrsentlastung Usingens durch die Nordostumgehung. Der größte Teil des Usinger Innenstadtverkehrs, nämlich der sog. Ziel- und Quellverkehr, würde auch nach dem Bau der NOU nicht reduziert.
Im Osten Usingens, in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung, ist ein Graben mit einer Tiefe von 19m geplant. Ein Brückenbauwerk von fast 100m Länge führt über die Trasse. Der tiefe Graben hätte die Ableitung der wasserführenden Schichten zur Folge. Konflikte mit den europäischen Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) wären damit unausweichlich. Die Darstellung ist maßstabgerecht. Die Größe des LKW gibt einen Eindruck von der Dimension der Naturzerstörung durch die geplante Trasse im Wasserschutz- und Naherholungsgebiet.
Die Dimension der geplanten Naturzerstörungen steht in keinem Verhältnis zur erwarteten Verkehrsentlastung Usingens durch die Nordostumgehung. Der größte Teil des Usinger Innenstadtverkehrs, nämlich der sog. Ziel- und Quellverkehr, würde auch nach dem Bau der NOU nicht reduziert.