In der Diskussion um Verkehrspolitik wimmelt es von Fachbegriffen, die es Außenstehenden schwermachen, sich in das Thema einzulesen. Hier die Erläuterung wichtiger Begriffe.
ASV Amt für Straßen- und Verkehrswesen. Wurde 2011 abgelöst durch HessenMobil.
Bauausschuss Kommunales Gremium, das sich mit Bauvorhaben der Stadt Usingen beschäftigt.
BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Es wurde 2005 in Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) umbenannt. Seit 2013 heißt es Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Bei der geplanten Umgehungsstraße handelt es sich um eine Bundesstraße, daher wird hier die letztendliche Entscheidung über den Bau getroffen.
BVWP Bundesverkehrswegeplan. Bundesstraßen und Autobahnen werden vom Bund finanziert. Der BVWP legt fest, welche Straßen mit welcher Dringlichkeit gebaut werden sollen. Er wird alle paar Jahre neu überarbeitet und muß dann vom Bundestag beschlossen werden. Der BVWP 2015 ist in Arbeit und soll nächstes Jahr beschlossen werden. Wenn die Nord-Ost-Umgehung in diesen Plan aufgenommen werden sollte, kann sie gebaut werden, aber erst wenn nach dem Bau aller dringlicheren Projekte noch Geld übrig ist. Beides erscheint im Moment höchst unwahrscheinlich.
HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen. Es beschreibt bundeseinheitliche Regeln, nach denen die Straßenplanung ausgelegt werden soll, damit die Straße wirtschaftlich und ressourcenschonend gebaut wird.
Heisterbachtrasse Verkehrsverbindung in Neu-Anspach zwischen der B456 und der K723, die in 4 Stufen ausgebaut wurde. Die letzte Baustufe wird voraussichtlich 2015 fertiggestellt und wird den Nord-Süd-Verkehr Neu-Anspachs und Usingens aufnehmen.
HessenMobil Hessische Planungsbehörde (früher ASV), die mit der Planung der Nord-Ost-Umgehung befasst ist. Diese Behörde führt die Bauplanung aus, entscheidet aber nicht, ob gebaut wird.
HLSV Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen (HLSV). Bis 1995 hatte es den Namen Hessisches Landesamt für Straßenbau (HLS).
HMWTV Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Technik und Verkehr
HMWVL Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
IZEDUL Interessengemeinschaft zur Erhaltung der Usinger Landschaft e.V.
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan. Die von einem Straßenbau verbrauchten Naturressourcen müssen durch Maßnahmen der Landschaftspflege (z.B. Aufforstung) kompensiert werden. Der LBP legt die Einzelheiten dazu fest und ist somit Teil der Bauplanung. Wenn die Planfeststellung erfolgt ist und der Straßenbau beginnt, muß zwingend auch der LBP umgesetzt werden.
MdB Mitglied des Bundestages
MdL Mitglied des Landtages
Nord-Ost-Umgehung Offizieller Name der aktuellen Planungsvariante der Umgehungsstraße im Norden und Osten um Usingen herum.
Nordumgehung Name der alten Planungsvariante der Umgehungsstraße.
Planfeststellung Bauvorhaben, die in öffentlichem Interesse liegen und den Verkehrsraum verändern, müssen planfestgestellt werden. Im sog. Planfeststellungsverfahren wird die komplette Bauplanung auf alle eventuellen rechtlichen Risiken hin überprüft, die das Vorhaben angreifbar machen. Erst wenn diese Rechtssicherheit besteht, dürfen Aufträge zur Bauausführung vergeben werden.
Regionalplan, Raumordnungsplan oder Flächennutzungsplan
Diese regelmäßig überarbeiteten Pläne geben den übergeordneten Rahmen vor, in dem Städte und Gemeinden ihre Stadtentwicklung (z.B. neue Wohngebiete, Straßen, landwirtschaftliche Nutzung usw.) betreiben dürfen. Städte und Gemeinden organisieren sich in sog. Regionalversammlungen, in denen die Pläne beschlossen werden. Für Usingen gilt der RROPS.
RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund, Betreiber der Taunusbahn.
RROPS Regionaler Raumordnungsplan Süd-Hessen. Er wird vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgearbeitet und von der Regionalversammlung Südhessen beschlossen.
TÖB Träger öffentlicher Belange
Trasse Geplante Linienführung für eine zukunftige Straße.
UVS Umweltverträglichkeitsstudie. Bei einem Bauvorhaben vorgeschriebene Überprüfung der Auswirkungen auf die Umwelt.
Vorfluter Flächen oder Gräben, auf die Regenwasser und Grundwasser abfließen können, damit die Straße auf einem trockenen Fundament liegt. Vorfluter belegen zusätzlichen Platz entlang der Straße.
Ziel- und Quellverkehr Fahrtstrecken, die innerhalb des Stadtgebietes beginnen und enden. Diese Verkehrslast wird durch eine Umgehungsstraße nicht verringert.