Steht die Nordostumgehung im Bundesverkehrswegeplan 2030 vor dem Aus?

Die Ampelparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben angekündigt, den aktuellen BVWP 2030 in einem Dialogprozess unter Beteiligung von Umwelt- und Verkehrsverbänden vor allem unter ökologischen Gesichtspunkten einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. 

In dem am 24.November veröffentlichten Koalitionsvertrag heißt es dazu: 

Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte.

Darüber hinaus soll auf der Basis neuer Kriterien ein neuer „Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040“ auf den Weg gebracht werden.

Damit eröffnet sich die Chance, die im vordringlichen Bedarf eingestufte und derzeit im Planfeststellungsverfahren befindliche „Nord-Ost-Umgehung Usingen“, die von Bürgermeister Wernard als „die einzig gangbare Alternative“ bezeichnet wird, in Frage zu stellen und statt dessen die von IZEDUL vorgeschlagene Lösung als die in jeder Hinsicht überlegene Variante im Süd-Westen Usingens in den Fokus der Entscheider zu rücken.

Die IZEDUL e.V. wählt neuen Vorstand

Am 18. November 2021 fand die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins statt. Wie alle zwei Jahre wurde gemäß der Satzung der Vorstand neu gewählt.

Es wurden gewählt:

Erster Vorsitzender: Norbert Gerhardt

Zweiter Vorsitzender: Fritz Petri

Kassenwartin: Gabriele Zimmermann-Schmidt

Schriftführerin: Doris Warlich

Beisitzer: Alfons Benkhofer, Oliver Loeck, Dr. Kunibert Schmidt

Bundesverkehrswegeplan rechtswidrig?

Der BUND hat ein Gutachten zur formellen Rechtswidrigkeit und materiellen Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Bedarfsplans 2030 für Bundesfernstraßen und den hiermit verbundenen Rechtsfolgen erstellen lassen.

Am 24. März 2021 gab das Bundesverfassungsgericht ein wesentliches Urteil bekannt:

Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art.2, Abs. 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art.2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der BVWP rechtswidrig und der Prüfung nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes zu unterziehen ist. Auch die Nordostumgehung ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf enthalten. In der Zusammenfassung des Rechtsgutachtens heißt es u.a.:

Eine wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung muss zur strategischen Umweltprüfung durchgeführt werden, in der Alternativen vorgeschlagen und alle vernünftigen Alternativen auch tatsächlich geprüft werden.

Siehe auch Artikel in der FAZ: „Bundesverkehrswegeplan nicht verfassungsgemäß“.

IZEDUL reagiert auf Wernards
Pressekonferenz

BM Wernard arrangiert Pressekonferenz ohne Neuigkeiten zum Thema Nordostumgehung.

Wernards Pressekonferenz zum Thema Nordostumgehung brachte absolut nichts Neues. Hessen Mobil präsentierte die Planung wie sie schon im April 2018 offengelegt wurde. Viele Usinger Bürger wunderten sich, was die Pressekonferenz denn sollte. Mitglieder der IZEDUL schrieben daraufhin mehrere Leserbriefe, die das Interesse der Presse weckten. Ein Pressetermin der IZEDUL mit der Journalistin Frau Fachinger führte zu Zeitungsartikeln in den beiden Usinger Zeitungen.

Lesen Sie dazu: „Rechtsanwälte stehen bei Fuß“ und „Es wird schiefgehen“.

Viel Lärm um Nichts

Bürgermeister Wernard veranstaltet eine Pressekonferenz mit Hessen Mobil zum Thema Nordostumgehung

Noch vor den Ferien verkündete BM Wernard bezüglich des Themas Nordostumgehung „Ihr werdet Euch noch wundern“. Nun hat er Hessen Mobil zu einer Präsentation für den Magistrat und Pressevertreter eingeladen. Hessen Mobil berichtete über den Stand der Planung, die seit der Offenlegung 2017 unverändert geblieben ist. Anders als die Aussage von BM Wernard im Frühjahr, die Einwendungen seien alle beantwortet und die Gutachten lägen dem Regierungspräsidium vor, hat sich seit Anfang des Jahres nichts verändert. Die Einwendungen sind noch nicht beantwortet. Dies ist auch gar nicht möglich, denn die Untersuchungen zu den Wasserrahmenrichtlinien sind noch nicht abgeschlossen. Weitere Fragen nach einem Beweissicherungsverfahren, den viel zu niedrig angesetzten Baukosten, dem Streusalzeintrag in das streng geschützte FFH (Flora-Fauna-Habitat) u.v.a.m. sind unbeantwortet. Da wird sogar von einem historischen Stadtkern ohne Verkehr gesprochen. Was ist aber mit dem Ziel- und Quellverkehr im Westerfelder Weg und vom und zum Neuen Marktplatz?

Nun wundern wir uns tatsächlich was das Ganze soll. Es gibt keine Neuigkeiten zum Planfeststellungsverfahren und damit ist auch der prognostizierte Zeitplan ungewiss.

War das Ganze nur eine Kampagne im Hinblick auf die Bundestagswahl oder die Profilierung zur anstehende Bürgermeisterwahl im nächsten Jahr? Oder ist es nur die Traumtänzerei eines Bürgermeisters, der bereits 2014 äusserte: „Ich hoffe, dass im nächsten Jahr der Planfeststellungsbeschluss erteilt wird – dafür gebe ich alles.“

Lesen Sie selbst die vier Presseartikel aus der Pressekonferenz:

Taunus Zeitung, Usinger Anzeiger, Frankfurter Rundschau, Frankfurter Allgemeine

Fotobuch der IZEDUL e.V.

Zum 37-jährigen Bestehen brachte die Interessengemeinschaft einen Bildband heraus.

Schon seit 37 Jahren kämpft die IG gegen die massive Landschaftszerstörung und für eine Alternative zur Nordostumgehung. Reich bebildert schildert der Band die Aktionen, Chroniken und Ereignisse zum Thema.

Der Bildband kann beim Vorstand bestellt werden.

Von Hessen Mobil nichts Neues

In regelmäßigen Zeitabständen sind wir in Kontakt mit Hessen Mobil, um uns über den Stand des Planfeststellungsverfahrens zu informieren.

Die jetzige Planungskoordinatorin konnte uns keine Neuigkeiten mitteilen. Die Einwendungen und Stellungnahmen der Bürger und Verbände sind noch nicht abschließend beantwortet. Auch die nach den Wasserrahmenrichtlinien erforderlichen Gutachten sind noch nicht fertig. Da viele Einwendungen dieses Thema betreffen, können diese erst nach dem Vorliegen der Gutachten beantwortet werden. Somit lautet die neueste Information: Es gibt nichts Neues.

Auch ein Presseartikel in der Taunus Zeitung mit dem Titel „Ein Sommer voller Baustellen“ erwähnt in einem Absatz den Stand der Planfeststellung. Darin spricht man von der Baureife zum Ende 2022.

Noch vor der Kommunalwahl in diesem Jahr gab es in der Lokalpresse Artikel, in denen der Bürgermeister und die Parteien fast gleichlautende Texte zum Stand des Planfeststellungsverfahrens der Nordostumgehung veröffentlichten. Darin hieß es, Hessen Mobil habe die Beantwortung der Einwendungen abgeschlossen und auch die Gutachten seien fertiggestellt und schon an das Regierungspräsidium weitergeleitet worden. Eine Präsentation sei bald zu erwarten. Der Bürgermeister erklärte: “Ich möchte noch in diesem Jahr den Erörterungstermin für die Nordostumgehung.“ Alle diese Verlautbarungen waren falsch oder Wunschdenken und sind mit dem damaligen Wahlkampf zwar zu erklären, aber nicht zu rechtfertigen.

Usinger Politiker sagen die Unwahrheit,
IZEDUL deckt auf

Usinger Politiker verschleiern den wahren Stand des Planfeststellungsverfahrens.

In den letzten Tagen gab es in der Lokalpresse Artikel, in denen der Bürgermeister, Herr Brähler von der FDP und Herr Hahn von der SPD fast gleichlautende Texte zum Stand des Planfeststellungsverfahrens der Nordostumgehung veröffentlichten. Darin heißt es, Hessen Mobil habe die Beantwortung der Einwendungen abgeschlossen und auch die Gutachten seien fertiggestellt und schon an das Regierungspräsidium weitergeleitet worden. Eine Präsentation sei bald zu erwarten.

Wie wir kurz vorher aus dem Regierungspräsidium und von Hessen Mobil erfuhren, stimmt nichts von alledem. In zwei Leserbriefen haben wir dementiert und inzwischen hat auch der Usinger Anzeiger recherchiert und alle unsere Erkenntnisse bestätigt. Die Meldungen von Bürgermeister und Magistrat entstammen wohl eher dem Wunschdenken der Parteien in Zeiten des Wahlkampfs.

Lesen Sie unsere zwei Leserbriefe und den Artikel im Usinger Anzeiger: Leserbrief KW6, Artikel im Usinger Anzeiger aus der KW7, Leserbrief Toter Gaul

Die Ablehnung der
Nordostumgehung im Jahre 1977

CDU 1977 zur Nordumgehung

1977 wurde die Nordostumgehung nach 8 Jahren Planung durch die CDU zum ersten Mal verworfen.

In unserem Buch zur Geschichte der IZEDUL e.V. befindet sich auch das Dokument mit der Begründung, mit der die CDU 1977 die erste Planung der Nordostumgehung abgelehnt hat. Diese Begründung ist auch heute noch interessant. Lesen Sie es hier.

Ein Zeitungsartikel der TZ beschreibt das Flugblatt der SPD, das sich mit der Ablehnung befasste. Inzwischen sind zwei weitere Neuplanungen durch das Regierungspräsidium abgelehnt worden. Dennoch beharren Usinger Politiker weiter auf die Trassenführung im Ring um Usingen. Auch die heutige Planung wird wohl in der vorgelegten Form scheitern. Die Planungen haben über die Jahre Kosten in Millionenhöhe verursacht.