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Verkürztes Verfahren für die
Nord-Ost-Umgehung ?

Es wird keine beschleunigte Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens geben !

Der Ablauf des Verfahrens ist wie folgt:

  • Zur Zeit befindet sich die neue Variante der NOU noch in Planung durch HessenMobil.
  • Nach Abschluss der Planung werden die Planungsunterlagen an die Abt. Straßenbau des Verkehrsministeriums in Bonn zur Genehmigung gegeben. Die Genehmigung oder auch Ablehnung erfolgt nach zeitaufwendiger Prüfung.
  • Danach erfolgt die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch Einreichen der Planungsunterlagen an die Anhörungsbehörde.
  • Im Anhörungsverfahren können betroffene Bürger und Institutionen innerhalb einer Frist Einwendungen einreichen.
  • Zum Erörterungstermin, der nach der Bearbeitung der Einwendungen stattfindet, können auch die Einwender Stellung nehmen.
  • Danach kann der Planfeststellungsbeschluss ergehen, sofern alle gesetzlichen Vorgaben bei der Planung berücksichtigt wurden.
  • Wann und ob die Straße gebaut wird, hängt vom politischen Willen und der Verfügbarkeit finanzieller Mittel ab. Dabei gilt der von den Wirtschaftsministerien in Land und Bund ausgegebene Grundsatz: Instandhaltung bestehender Infrastruktur vor Neubau.

Immer wieder hört man, das kommende Planfeststellungsverfahren würde nach dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren im Infrastrukturbereich (InfraStrPlanVBeschlG) verkürzt werden. Nach diesem Gesetz kann z.B. auf den Erörterungstermin verzichtet werden. Wir haben dazu unseren Gutachter Herrn Hahn von der RegioConsult befragt, der ein verkürztes Verfahren im Falle der NOU ausschließt. Die neue Planung beinhaltet zu umfangreiche Änderungen und es entstehen damit völlig neue Betroffenheiten, die erörtert werden müssen.

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